Sonderregelung der telefonischen Krankschreibung verlängert

Bis vorerst 31. März 2021 befristet können sich Beschäftigte mit leichten Atemwegserkrankungen bis zu 7 Kalendertagen krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage erfolgen.

Angesichts bundesweit anhaltend hoher COVID-19-Infektionszahlen hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März verlängert. Demnach können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

 

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