Mit der IG Metall gibt’s mehr Geld. Besonders deutlich ist das in der Leiharbeit. Erfolgreiche Tarifbewegungen sorgen seit Jahren für kräftige Entgeltsteigerungen, Branchenzuschläge und sogar für eine Extrazahlung für unsere Mitglieder.

In den Tarifbewegungen der letzten zwölf Jahre hat die IG Metall einige Verbesserungen für Beschäftigte in Leiharbeit durchgesetzt. Dazu gehört eine deutliche Steigerung der Entgelte, auch über sogenannte Branchenzuschläge. Leiharbeitnehnerinnen und Leiharbeitnehmer erhalten zudem Sonderzahlungen wie das erhöhte Weihnachts- und Urlaubsgeld und in 2024 eine Inflationsausgleichsprämie. Nur für unsere Mitglieder gibt es zudem zweimal im Jahr mit dem Mitgliedervorteil eine Extrazahlung von jeweils mindestens 258,75 Euro. Der Urlaubsanspruch wurde ebenfalls erhöht, auf bis zu 30 Tage im Jahr.

Das haben wir als IG Metall und DGB-Gewerkschaften geschafft, weil wir viele sind. Denn als Mitglied sichert man sich nicht nur den exklusiven Mitgliedervorteil, sondern stärkt auch die IG Metall für Tarifrunden. Nur eine starke IG Metall kann starke Tarifergebnisse durchsetzen. Wenn Du noch kein Mitglied bist – informiere dich hier.

 

 

Höhere Entgelte

Der Stundenlohn der Entgeltgruppe 1 (EG 1), zugleich auch der Mindestlohn in der Leiharbeit, stieg von 7,01 Euro (Ost) auf 13,50 Euro (seit 1. Januar 2024). Das ist ein Plus von 93 Prozent in zwölf Jahren und entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Lohnsteigerung von bis zu 7,75 Prozent.

Und die Entgelte steigen durch den aktuellen Tarifabschluss auch zukünftig: um 3,7 Prozent zum 1. Oktober 2024 und um weitere 3,8 Prozent zum 1. März 2025. Damit vergrößert sich auch die Differenz zum allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn. Die untersten Stundenlöhne in Entgeltgruppe 1 steigen von aktuell 13,50 Euro auf 14,53 Euro ab März 2025 – und liegen dann um 13,35 Prozent über dem gesetzlichen Mindestlohn. Das ist der größte Abstand seit dessen Einführung.

Im Jahr 2021 wurde zudem die Ost-West-Angleichung abgeschlossen, seitdem gilt für Leihbeschäftigte bundesweit eine einheitliche Entgelttabelle.

 

Branchenzuschläge

Dazu kommen Branchenzuschläge. Sie werden während des Einsatzes in der Metall- und Elektroindustrie, in der Holz- und Kunststoffindustrie und der Textil- und Bekleidungsindustrie fällig. So bekommen Leihbeschäftigte mehr Geld – seit Herbst 2023 sogar schon ab dem ersten Einsatztag. Die Zuschläge sind nach Dauer der Beschäftigung im Entleihbetrieb gestaffelt. Dadurch stiegen die Stundenentgelte der EG 1 von in der Metall- und Elektroindustrie eingesetzten Leihbeschäftigten in der höchsten Stufe der Branchenzuschläge von 10,52 Euro auf 22,28 Euro. Hier ist das Plus mit 112 Prozent bzw. rechnerisch 9,3 Prozent jährlich sogar noch größer.

 

Sonderzahlungen und Mitgliedervorteil

Leiharbeitnehmer bekommen durch DGB-Tarifverträge zudem Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Der genaue Betrag hängt für Leihbeschäftigte von der individuellen Beschäftigungsdauer beim Verleiher ab. Seit 2021 sind diese Jahressonderzahlungen deutlich angestiegen. Ab 2024 erfolgt die Erhöhung tarifdynamisch, mit jeder Entgelterhöhung steigen also auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Das gilt auch für den seit 2021 gezahlten Mitgliedervorteil: Mitglieder der DGB-Gewerkschaften erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Über 1000 Euro extra im Jahr können Leiharbeitnehmer*innen erhalten, je nach Beschäftigungsdauer beim Verleiher. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Verleiher stellen. Voraussetzung: Mindestens sechs Monate Mitgliedschaft und sechs Monate Beschäftigung beim Verleiher am jeweiligen Stichtag.

Höhe der Sonder- und Extrazahlungen in der Leiharbeit

 

Beschäftigungsdauer im Verleihbetrieb

nach dem 6. Monat

im 2. und 3. Jahr

ab dem 4. Jahr

Urlaubsgeld 2024 207,00 € 310,50 € 414,00 €
+ Mitglieder-Extrazahlung 258,75 € 362,25 € 517,50 €
= 465,75 € 672,75 € 931,50 €
Weihnachtsgeld 2024 214,66 € 321,99 € 429,32 €
+ Mitglieder-Extrazahlung 268,32 € 375,65 € 536,65 €
= 482,98 € 697,64 € 965,97 €
Urlaubsgeld 2025 222,82 € 334,23 € 445,63 €
+ Mitglieder-Extrazahlung 278,52 € 389,93 € 557,04 €
= 501,34 € 724,16 € 1002,67 €

 

Inflationsausgleichsprämie

Im Jahr 2024 erhalten Leihbeschäftigte zusätzlich eine steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie (IAP). Für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie sind das 2300 Euro netto, in der Textil- und Bekleidungsindustrie beträgt die IAP 1150 Euro. Sie ist jeweils zahlbar in monatlichen Raten ab Januar 2024. Voraussetzung für die IAP sind fünf Monate Beschäftigung beim Verleiher und ein Monat Einsatz in einem Betrieb der entsprechenden Branche. In der Holz- und Kunststoffindustrie stehen zur Höhe der IAP und den Details der Auszahlung noch Verhandlungen an.

 

Urlaub

 

Neben einem Mehr an Geld ist auch der Urlaubsanspruch in der Leiharbeit seit 2021 deutlich erhöht: 25 Arbeitstage im ersten Beschäftigungsjahr, 27 Arbeitstage im zweiten und dritten Beschäftigungsjahr und 30 Arbeitstage ab dem vierten Beschäftigungsjahr.