Die Zahl der Kurzarbeitenden im Zuge der pandemiebedingten Maßnahmen ist nach dem Auslaufen der Einschränkungen deutlich zurückgegangen. Zugleich droht jedoch insbesondere in der Industrie, dass sich durch die Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine die bereits während der Pandemie begonnenen wirtschaftlichen Störungen verschärfen
(Lieferketten, Energieversorgung).

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesregierung entschieden, den erleichterten Zugang zur Kurzarbeit bis Ende 2022 zu verlängern. Die übrigen Sonderregelungen zur Kurzarbeit sind dagegen Ende Juni 2022 ausgelaufen. Aufgrund bestehender Unklarheiten und Unsicherheiten bei der Frage Kurzarbeit und Energie hat die Bundesagentur für Arbeit auch auf Drängen der IG Metall bereits vor einer Weile Hinweise zur Auslegung gegeben. Diese Hinweise wurden nun auch auf unsere Initiative hin um Orientierungsbeispiele erweitert. Wir haben unser Infopapier entsprechend ergänzt.

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