Rechtsschutz für Gewerkschaftsmitglieder: So funktioniert’s

Ratgeber Rechtsschutz

Nicht gezahlter Lohn oder gar Kündigung: Bei Ärger mit dem Arbeitgeber können sich Gewerkschaftsmitglieder auf ihren Rechtsschutz verlassen – wenn nötig, durch alle Instanzen. Unser Ratgeber erklärt, wie man mit Hilfe der IG Metall zu seinem Recht kommt.

Wer kann gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen?

Alle Mitglieder der IG Metall oder einer anderen DGB-Gewerkschaft. Rechtsberatung ist direkt nach dem Beitritt möglich. Rechtsschutz für eine Prozessvertretung gibt es ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten. Die Experten der IG Metall oder von der DGB Rechtsschutz GmbH beraten und vertreten Mitglieder gegenüber ihren Arbeitgebern, der Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Anerkennung als Schwerbehinderter oder einer Anpassung des Grades der Behinderung sind sie im Widerspruchs- und Klageverfahren tätig.

Bei welchen Fällen gibt es Beratung und Rechtsschutz?

Bei Streit nach Arbeitsunfällen, Kündigung oder Krankheit. Bei Auseinandersetzungen um Rentenbescheide, Entgelt, Lohnabrechnungen. Bei Fragen um Urlaub und Urlaubsgeld, Mutterschutz, Abmahnung oder zur betrieblichen Altersversorgung.

Wo beantrage ich den Rechtsschutz?

Erste Anlaufstelle für unsere Mitglieder ist die zuständige IG Metall-Geschäftsstelle vor Ort. Dort erhalten sie eine erste Beratung. Wichtig: Zu diesem Gespräch sämtliche Unterlagen aus dem Arbeitsverhältnis mitbringen (Arbeitsvertrag, Abrechnungen etc.). Damit verschaffen sich die Beraterinnen oder Berater einen ersten Überblick. Die Geschäftsstelle prüft den Fall und entscheidet, ob Rechtsschutz gewährt wird. Das Gute: In vielen Fällen klären sich Streitigkeiten außergerichtlich.

Wen muss ich noch informieren?

Bei Streit mit dem Arbeitgeber sollten Betroffene auch schnell den Betriebsrat einschalten. Vor allem dann, wenn Vorgesetzte verlangen, etwas zu unterschreiben. Es ist längst nicht alles rechtlich zulässig, was Arbeitgeber einem zur Unterschrift vorlegen. Niemals sollten Beschäftigte etwas ungeprüft unterschreiben. Das gilt auch bei sozialrechtlichen Streitigkeiten, beispielsweise mit der Arbeitsagentur. Auch bei diesen Fragen hilft die IG Metall-Geschäftsstelle.

Welche Vorteile hat der gewerkschaftliche Rechtsschutz gegenüber dem privaten?

Zum Beispiel die Prüfung von Arbeits- oder Aufhebungsverträgen. Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer juristischen Beratung in solchen Fällen nicht. Sie erteilt der Anwältin oder dem Anwalt oft nur dann eine sogenannte Deckungszusage, wenn eine rechtswidrige Handlung durch den Arbeitgeber vorliegt. Unsere Experten in den IG Metall-Geschäftsstellen helfen auch dann, wenn kein Streitfall zugrunde liegt. Sie checken Lohn- und Gehaltsabrechnungen und fordern mögliche Ansprüche ein – zunächst außergerichtlich, notfalls auch vor Gericht. Ob Prüfung und Beratung, Prozessvertretung vor Gerichten oder Behörden: Unseren Mitgliedern entstehen keinerlei Kosten.

Und: Anders als private Anwälte haben die Vertreterinnen und Vertreter des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes keine eigenen finanziellen Interessen. Sie können ihre Beratung deswegen ganz nach den Interessen des Rechtssuchenden ausrichten.

Übernimmt die IG Metall auch Kosten für einen selbst beauftragten Anwalt?

Nein. Die Regeln zum gewerkschaftlichen Rechtsschutz sind in der IG Metall-Satzung und den Rechtsschutzrichtlinien festgeschrieben. Danach ist eine nachträgliche Übernahme von Anwaltskosten unzulässig. Diese Kosten müssen Mitglieder aus eigener Tasche zahlen. Je nach Streitfall und Ausgang des Verfahrens eine kostspielige Angelegenheit.

Hintergrund: Der DGB Rechtsschutz

Die DGB Rechtsschutz GmbH vertritt Mitglieder der DGB-Gewerkschaften vor Gericht. Dafür arbeiten bundesweit knapp 400 Rechtsschutzsekretärinnen und -sekretäre. Sie führen rund 120 000 Verfahren pro Jahr. 2016 wurden dabei 253 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Die meisten Verfahren werden für die IG Metall geführt.

Unser Flyer zum Rechtsschutz für unsere Mitglieder (PDF)