Frühzeitiger Rentencheck
Wann kann ich überhaupt in Rente gehen?
Das hängt vom Geburtsjahr und von der Anzahl der Versicherungsjahre ab. Seit 2012 steigt das reguläre Renteneintrittsalter schrittweise an. Für ab 1964 Geborene liegt das reguläre Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann, darf vor der regulären Altersgrenze in Rente. Diese wird dann aber kräftig gekürzt. Beschäftigte mit mindestens 45 Versicherungsjahren können derzeit mit 63 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen (Jahrgang 1956). Aber Vorsicht: Auch diese Altersgrenze steigt an – auf zukünftig 65 Jahre (Jahrgänge ab 1964).
Welche Steuern und Beiträge werden von der Rente abgezogen?
Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss auch als Rentnerin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, aber nicht mehr zur Arbeitslosen- und zur Rentenversicherung. Bei der Steuer ist es komplizierter: Seit dem Jahr 2005 werden Renten zunehmend besteuert. Dafür werden die Rentenbeiträge während des Berufslebens zunehmend steuerfrei. Die Steuerpflicht hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Wer 2025 in Rente geht, muss zum Beispiel 85 Prozent der Rente versteuern.
Wie hoch wird mein Alterseinkommen sein?
Dazu sollte man zusammenzählen: die voraussichtliche gesetzliche Rente (steht in der Renteninformation, die jedes Jahr per Post von der Rentenversicherung kommt), Betriebsrenten und private Renten (falls vorhanden), eventuelle weitere Einkünfte (zum Beispiel Mieteinkünfte, Hinterbliebenenrente). Bei jedem Posten auf Brutto und Netto achten! Neben den Einkünften verändern sich in der Rente auch die Ausgaben: Fahrtkosten für den Arbeitsweg fallen weg, Ausgaben für Gesundheit und Freizeit steigen möglicherweise.
Die Rente naht
Wie teuer ist die vorzeitige Rente?
Teurer, als viele denken. Durch die kürzere Versicherungszeit sinkt die Rente. Außerdem werden dauerhafte Abschläge fällig: 0,3 Prozent für jeden Monat, den man vor der regulären Altersgrenze in Rente geht. Beispiel: Wer nach 1964 geboren ist und mit 63 statt mit 67 in Rente gehen will, zahlt 14,4 Prozent Abschlag und es fehlen vier Beitragsjahre. Abschläge lassen sich im Voraus ausgleichen: Durch freiwillige zusätzliche Zahlungen in die Rentenkasse. Relativ günstig stehen die „besonders langjährig“ Versicherten da, die mindestens 45 Versicherungsjahre vorweisen können. Für sie können die Rentenabschläge je nach Geburtsjahrgang zumindest teilweise entfallen („Rente ab 63“).
Gibt es Alternativen zur vorzeitigen Rente?
Wer nicht bis zur Rente Vollzeit arbeiten kann oder will, kann in Teilzeit wechseln. Der Lohn ist meist immer noch höher als die Rente und durch die Weiterbeschäftigung erhöhen sich die Rentenansprüche. Eine andere Möglichkeit ist Altersteilzeit. Sie ist in Tarifverträgen der IG Metall für viele Beschäftigte geregelt. Ältere, die längere Zeit arbeitsunfähig sind, sollten statt vorzeitiger Rente zunächst Krankengeld beanspruchen. Das Krankengeld ist meist höher als die Rente. Rentenabschläge werden vermieden.
Was bringt es, länger zu arbeiten?
Über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten ist für die meisten Beschäftigten keine Option ― weil sie es weder wollen noch können. Wer weiter erwerbstätig sein möchte, muss das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Dabei sollte man sich nicht auf schlechtere Arbeitsbedingungen einlassen: Damit schadet man sich selbst und schafft Druck auf jüngere Kolleginnen und Kollegen. Das Weiterarbeiten erhöht die spätere Rente.
Die Rente ist da
Antrag stellen
Die Rente wird nicht automatisch gezahlt. Beschäftigte müssen rechtzeitig (möglichst drei Monate) vor Renteneintritt einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen.
Rente erhöhen: mit freiwilligen Beiträgen
Wer vorzeitig in den Ruhestand gegangen ist, kann die Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen. Dabei wird monatlich oder jährlich ein frei wählbarer Betrag (derzeit maximal 1209 Euro pro Monat) in die Rentenkasse gezahlt. Und zwar bis die reguläre Altersgrenze erreicht ist. Ab dann fließt die erhöhte Rente.
Rente erhöhen: durch Pflege
Mehr Geld erhalten können auch Rentnerinnen und Rentner, die einen Angehörigen oder Bekannten pflegen (ab Pflegegrad 2). Allerdings nur, wenn sie das reguläre Rentenalter noch nicht überschritten haben. Alle anderen können zu einem Trick greifen: Sie verzichten für die Zeit der Pflege auf einen kleinen Teil ihrer Rente (mindestens ein Prozent), beziehen also eine Teilrente. Dann erhalten auch sie ein Rentenplus für die geleistete Pflegearbeit. Nach der Pflegezeit können sie wieder in die Vollrente wechseln.
Wenn die Rente nicht reicht
Wer nach Tarifverträgen der IG Metall bezahlt wird, kann in aller Regel mit einer auskömmlichen Rente rechnen. Doch viele Ruheständler ― vor allem Frauen ― kommen mit ihren Alterseinkünften kaum aus. Wie sich die Rente aufbessern lässt:
Wohngeld
Dabei handelt es sich um einen Zuschuss zur Miete oder den Unterhaltskosten fürs Eigenheim: Der Antrag auf Wohngeld kann sich für Ruheständler mit relativ kleinen Renten lohnen. Ob ein Anspruch besteht, hängt neben der Rentenhöhe auch vom Wohnort, der Haushaltsgröße und dem Haushaltseinkommen ab.
Grundsicherung im Alter
Als einfache Faustregel gilt: Wer zurzeit ein geringeres Einkommen als 865 Euro im Monat hat, sollte beim zuständigen Sozialamt prüfen lassen, ob Anspruch auf Grundsicherung besteht. Informationen zum Thema gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung.
Ermäßigungen
Versicherungen, Museumstickets oder Bahn-Card: Für Senioren gibt es zahlreiche Sondertarife und Vergünstigungen. Nachschauen lohnt sich.
Wegbegleiter Rente
Die neue Broschüre „Wegbegleiter Rente“ enthält alle wichtigen Informationen für künftige und jetzige Rentnerinnen und Rentner. IG Metall-Mitglieder erhalten die Broschüre über ihre Geschäftsstelle (muss ggf. bestellt werden).