Ratgeber: Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?

Ein Anruf von der Schule oder Kita: Das Kind ist erkrankt und muss abgeholt werden. Aber dürfen Beschäftigte dann ihren Arbeitsplatz verlassen? Was gilt, wenn das Kind länger zu Hause bleiben muss? Gibt es neue Regelungen durch Corona? Unser Ratgeber erklärt, was Beschäftigte beachten müssen.

Wenn das eigene Kind erkrankt, stehen viele Beschäftigte vor einer Herausforderung. Auf der einen Seite verlangt ein krankes Kind die volle Aufmerksamkeit der Eltern, auf der anderen Seite will man nicht zu lange Zeit am Arbeitsplatz fehlen. Doch was ist überhaupt gesetzlich geregelt, wenn das Kind krank wird?

Kind erkrankt: Muss der Arbeitgeber mich freistellen?

Ja. Vorausgesetzt ist jedoch, dass es notwendig ist, das Kind während seiner Krankheit zu betreuen. Eine solche Notwendigkeit sollten sich Beschäftigte unbedingt von einem Kinderarzt bescheinigen lassen. Zudem muss das zu betreuende Kind unter 12 Jahre alt sein und es darf keine andere Möglichkeit zur Betreuung geben – beispielsweise ein Elternteil, der nicht erwerbstätig ist.

Es ist auch kein Problem, bei einer Erkrankung des Kindes den Arbeitsplatz spontan zu verlassen. In jedem Fall sollten Beschäftigte aber den Arbeitgeber über die Umstände benachrichten.

Wie lange kann ich zu Hause bleiben?

Das hängt natürlich davon, wie lange das Kind erkrankt. In den ersten fünf Tagen der Krankheit bezahlt der Arbeitgeber weiterhin das Gehalt – in vielen Fällen reicht dieser Zeitraum aus, damit sich das Kind wieder erholt. Verläuft die Krankheit länger, muss der Arbeitgeber das Gehalt nicht mehr weiter bezahlen. Aber Vorsicht: Manche Arbeits- oder Tarifverträge weichen von dieser Regelung ab. Hier sollten sich Beschäftigte vorher informieren, was rechtens ist.

Auf ein volles Kalenderjahr gerechnet haben Beschäftigte allerdings einen bezahlten Freistellungsanspruch von bis zu zehn Tagen, Beschäftigte mit mehreren Kindern bis zu 25 Tagen – pro Elternteil, versteht sich. Für Alleinerziehende kann sich dieser Anspruch sogar verdoppeln.

Bei längerer Krankheit: Wer bezahlt mich?

Der Arbeitgeber bezahlt maximal fünf Tage weiterhin das Gehalt. Dann erlischt der Anspruch. Um sich dennoch finanziell abzusichern, wenden sich Beschäftigte an ihre Krankenkasse und beantragen Krankengeld. Das darf höchstens 90 Prozent des Nettogehalts betragen und ist zudem bei hohen Gehältern gedeckelt.

Wegen Corona: Anspruch auf Kinderkrankengeld ausgeweitet

Wegen der Coronapandemie hat die Bundesregierung den Anspruch auf Kinderkrankengeld für 2020 ausgeweitet. Elternpaare erhalten pro Kind und Elternteil bis zu 15 Tage, Alleinerziehende bis zu 30 Tage pro Kind Krankengeld.

Betreuung und Arbeit unter einen Hut bringen: Geht das?

Leicht ist es auf keinen Fall, die Betreuung des kranken Kindes und die Arbeit zusammenzubringen – schließlich geht die Fürsorgepflicht des Elternteils vor. Beschäftigte, die dennoch nicht allzu lange am Arbeitsplatz fehlen möchten, sollten sich bei ihrem Arbeitgeber nach Möglichkeiten erkundigen, von zu Hause aus zu arbeiten. So lässt sich der Verlust des Gehalts vermeiden – gerade bei längeren Verläufen. Alternativen wären zudem der Tausch von Schichten oder der Abbau von Überstunden.

Auf keinen Fall sollten Beschäftigte sich selber arbeitsunfähig schreiben lassen, um zu Hause bei ihrem Kind bleiben zu können – damit riskieren sie eine Abmahnung oder gar Kündigung.