Mobile Arbeit: So machen wir das Homeoffice fair

Immer mehr Menschen wollen mobil und von zuhause aus arbeiten. Doch viele Arbeitgeber sperren sich oder sehen das Homeoffice als Sparprogramm. Rechtliche Fragen sind ungeklärt. Was ein Gesetz zur mobilen Arbeit leisten muss.

Am Küchentisch, im Schlafzimmer, ohne Tastatur und externen Monitor: Wie im Improvisationstheater haben sich viele Beschäftigte gefühlt, die während der Coronapandemie vom Büro ins Homeoffice gewechselt sind.

Was aus der Not geboren wurde, ist nicht mehr wegzudenken. Ein Großteil der Büro-Angestellten will auch nach Corona mobil arbeiten. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der IG Metall. Höchste Zeit für gute Arbeitsbedingungen im Homeoffice oder wo immer die Arbeit geleistet wird.

Derzeit sind viele rechtliche Fragen ungeklärt, zum Beispiele beim Versicherungsschutz. Außerdem zahlen die Beschäftigten drauf: Sie schaffen Monitore an, rüsten bei der Internet-Bandbreite auf. Nur die wenigsten Arbeitgeber beteiligen sich an den Kosten. Solche Probleme muss das Gesetz zur mobilen Arbeit lösen, das Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf den Weg bringen will.

Worauf es uns bei Homeoffice und mobiler Arbeit ankommt:

Recht auf mobile Arbeit
Wer im Homeoffice oder auswärts arbeiten will, soll das auch dürfen. Die IG Metall fordert einen Anspruch auf mobile Arbeit – sofern die Tätigkeit dafür geeignet ist. Nur wenn das nicht der Fall ist, soll der Arbeitgeber den Wunsch ablehnen können. Die Ablehnung muss er begründen. Die Details – also: was genau sind Voraussetzungen für mobile Arbeit? – können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen regeln.

Freiwilligkeit
Mobile Arbeit muss freiwillig sein. Egal ob Beschäftigte das Recht darauf nutzen oder nicht: Ihnen dürfen daraus keine Nachteile entstehen.

Versicherungsschutz
Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung muss für mobile Arbeit sichergestellt sein. Derzeit gibt es dazu keine Regelung.

Arbeitszeit
Arbeitgeber müssen die geleistete Arbeitszeit erfassen und dokumentieren. Derzeit arbeiten viele Beschäftigte zuhause länger, als es ihr Arbeitsvertrag vorsieht.

Pausen
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch im Homeoffice. Arbeitgeber dürfen Ruhezeiten nur im Rahmen des Gesetzes verkürzen. Auf Mehrarbeit muss ein Zeitausgleich folgen.

Recht auf Nichterreichbarkeit
Mobile Arbeit darf nicht zu ständiger Erreichbarkeit führen. Außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten brauchen Beschäftigte ein Recht auf Abschalten. Bei Fragen zur Arbeitszeit hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht.

Arbeitsschutz
Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz gelten oft nur fürs Büro, nicht für mobile Arbeit. Notwendige Unterweisungen dazu müssen aber auch bei mobiler Arbeit stattfinden.

Arbeitgeber muss Kosten tragen
Externer Bildschirm, Tastatur, Headset: Arbeitgeber müssen die notwendigen Arbeitsmittel fürs Homeoffice bezahlen. An den Kosten für Bürostuhl oder Schreibtisch sollten sie sich zumindest beteiligen müssen. Die Bundesregierung sollte außerdem die steuerlichen Regeln prüfen: Derzeit können Beschäftigte nur komplette Arbeitszimmer von der Steuer absetzen. Eine Arbeitsecke im Wohnzimmer ist nicht absetzbar.

Arbeitsvertrag
Bei mobiler Arbeit gelten die übrigen Bedingungen des Arbeitsvertrags weiter.

Betriebsversammlung und Besprechungen
Auch wer mobil arbeitet muss das Recht haben, an Betriebs- und Abteilungsversammlungen teilzunehmen.

Mitbestimmung
Betriebs- und Personalräte brauchen ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, wenn es um den Arbeitsort geht. Dasselbe gilt für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Zugangsrecht für Gewerkschaften
Gewerkschaften müssen auch Beschäftigte im Homeoffice erreichen können. Dazu brauchen sie digitale Rechte, um zum Beispiel das Intranet oder betriebliche Mailadressen für Kontaktaufnahme und Information zu nutzen.

Was wir schon erreicht haben:

Die IG Metall hat 2018 einen Tarifvertrag zur mobilen Arbeit abgeschlossen. Für die Metall- und Elektroindustrie gibt es seitdem einen verlässlichen Rahmen, um Arbeitsbedingungen im Homeoffice oder unterwegs gut zu gestalten.

Außerdem haben IG Metall-Betriebsräte in vielen Unternehmen Betriebsvereinbarungen zur mobilen Arbeit abgeschlossen, zum Beispiel bei Bosch, Daimler, BMW.