Im Kern beinhaltet die öffentlich-rechtliche Anordnung einer Quarantäne, einen bestimmten Ort, typischerweise die eigene Wohnung und ggf. dazu gehörende Außenbereiche, nicht zu verlassen und Kontakt zu anderen Menschen zu vermeiden. Die Anordnung einer Quarantäne kann weitere Auflagen beinhalten, bspw. können damit auch Testpflichten verbunden sein.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verwendet den Begriff der Absonderung statt den der Quarantäne. Im allgemeinen Sprachgebrauch aber auch in vielen Rechtsverordnungen und Allgemeinverfügungen hat sich jedoch die Verwendung des Begriffs Quarantäne durchgesetzt.
In unserer aktuellen FAQ (Stand Januar 2022) beantworten wir allgemeine und juristische Fragen rund um das Thema der angeordneten Quarantäne.