Die IG Metall erklärt die neuen Tarifverträge zur Arbeitszeit (T-ZUG)

190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie wollen in diesem Jahr ihre Wahloption auf acht zusätzliche freie Tage nutzen. Das zeigten erste Zwischen­ergebnisse einer Befragung der IG Metall unter Betriebsräten aus bislang 1 400 von rund 2 800 tarifgebundenen Unternehmen.

 

Die acht Tage können Metall-Beschäftigte beantragen, die Kinder ­betreuen, Angehörige pflegen oder langjährig Schicht arbeiten. Der Metall-­Tarifabschluss vom Februar gibt ihnen die Wahlmöglichkeit, einen Teil der jährlichen Einmalzahlungen aus dem neuen Tarifvertrag zum tariflichen Zusatzgeld (T-ZUG) in freie Tage umzuwandeln.

Wir erklären im Video, welche Möglichkeiten die Tarifverträge nun beim Thema Arbeitszeit bereithalten.

 

Umfrage zeigt: Viele wollen die acht freien Tage

Aus den Zwischenergebnissen der Befragung sind folgende Trends erkennbar: 40 000 Antragssteller wollen die acht Tage nutzen, um mehr Zeit für ihre Kinder zu haben. 10 000 Beschäftigte, die Angehörige pflegen, erwarten durch die acht zusätzlichen freien Tage Ent­lastung. Die meisten Anträge kommen von Schichtbeschäftigten. 140 000 haben die zusätzlichen acht freien Tage gewählt.

„Wir freuen uns, dass die neue ­tarifliche Regelung von den Beschäftigten so gut angenommen wird“, erklärt der Erste Vorsitzende der IG Metall, Jörg ­Hofmann. „Ganz offensichtlich ent­sprechen die neuen Möglichkeiten zur Selbstbestimmung bei der Arbeitszeit den konkreten Bedürfnissen der Beschäftigten. Wir haben damit den Nerv der Zeit getroffen.“

Viele Lösungsmöglichkeiten

Nach Tarifvertrag sind die Arbeitgeber verpflichtet, bis Ende des Jahres mit den Betriebsräten zu beraten und Lösungen zur Umsetzung zu finden.

Zum Ausgleich der ausfallenden Arbeitszeit gibt es zahlreiche Möglichkeiten, etwa die Nutzung von Arbeitszeitkonten oder die Qualifizierung und Förderung der Beschäftigten, betont Hofmann. Dies setze eine vorausschauende Personalpolitik voraus. „Wer ein attraktiver Arbeit­geber für Fachkräfte sein will, der muss Arbeitszeiten bieten, die zum Leben passen ― so, wie wir es im Tarifvertrag vereinbart haben.“