Feiertage geschickt nutzen
Vorplanung ist alles, um mit den Urlaubstagen möglichst viel freie Zeit am Stück rauszubekommen. Wenn Du Dir im nächsten Jahr möglichst viele und lange Auszeiten gönnen willst, dann solltest Du schon jetzt den Kalender rausholen und die Brückentage 2022 checken.
Im Kalenderjahr 2022 liegen die Feiertage nicht so günstig: Der 1. Januar, der Tag der Arbeit und auch ein Weihnachtsfeiertag fallen auf ein Wochenende. Trotzdem kann sich ein Blick in den Kalender lohnen. Denn vier Feiertage fallen auf einen Donnerstag oder Dienstag, so dass ein verlängertes Wochenende von vier Tagen lockt:
- Heilige Drei Könige (6. Januar – Donnerstag)
- Christi Himmelfahrt (26. Mai – Donnerstag)
- Fronleichnam (16. Juni – Donnerstag)
- Allerheiligen (1. November – Dienstag)
Januar: Neujahr und Heilige Drei Könige
Neujahr fällt 2022 auf einen Samstag. Beschäftigte, die in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt leben, haben am 6. Januar (Heilige Drei Könige) einen Tag frei. Wer am 7. Januar ein Tag Urlaub nimmt, hat dann vier Tage frei. Wer vom 3. bis 5. Januar und am 7. Januar vier Tage Urlaub einsetzt, hat insgesamt neun Tage frei.
April: Ostern
Die Osterfeiertage bieten sich wie jedes Jahr als Brückentage an: Der Karfreitag ist 2022 am 15. April, der Ostermontag am 18. April. Wer vom 11. bis 14. April und vom 19. bis 22. April frei nimmt, hat mit acht genommenen Urlaubstagen insgesamt 16 Tage frei.
Mai und Juni: Christi Himmelfahrt und Pfingsten
Christi Himmelfahrt fällt auf Donnerstag, 26. Mai 2022. Neun freie Tage hast Du inklusive Wochenenden, wenn Du zwischen dem 23. und 27. Mai vier Tage Urlaub nimmst. Pfingstsonntag und Pfingstmontag fallen auf den 5. und 6. Juni – das heißt: Wenn Du vom 7. bis 10. Juni 2022 vier Tage Urlaub nimmst, hast Du inklusive Wochenende neun Tage frei. Wenn Du vom 27. Mai bis 10. Juni zehn Tage Urlaub nimmst hast Du inklusive der Feiertage und Wochenenden insgesamt 18 Tage frei.
Juni: Fronleichnam
Fronleichnam ist 2022 am Donnerstag, 16. Juni und in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und in Nordrhein-Westfalen ein Feiertag. Dort springt für Beschäftigte ein langes Wochenende raus, wenn sie am 17. Juni einen Tag frei nehmen.
Oktober: Tag der Deutschen Einheit
2022 fällt der 3. Oktober wieder auf einen Wochentag, und zwar den Montag. Wenn Du im Anschluss vier Tage Urlaub nimmst, hast Du insgesamt neun freie Tage.
November: Allerheiligen
Allerheiligen ist immer am 1. November und fällt 2022 auf einen Dienstag. Wer in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland arbeitet, hat mit einem Tag Urlaub am Montag, 31. Oktober, ein verlängertes Wochenende. Oder Du nimmst vom 31. Oktober bis 4. November vier Tage Urlaub und hast insgesamt acht Tage frei.
Dezember: Weihnachten und Silvester
Heiligabend fällt 2022 auf einen Samstag. Der 25. Dezember dementsprechend auf den Sonntag. Der zweite Weihnachtsfeiertag ist am Montag. Immerhin: Neun freie Tage holst Du raus, wenn Du vom 27. bis 30. Dezember Urlaub einreichst. Neujahr ist verschenkt, denn der 1. Januar 2023 fällt auf einen Sonntag.
Urlaub abstimmen
Wann und ob der Urlaub gewährt wird, hängt in erster Linie von den Gegebenheiten im Betrieb und den Interessen anderer Beschäftigter ab. Der Arbeitgeber kann den Urlaubswunsch nur verweigern, wenn dringende betriebliche Belange entgegenstehen oder wenn soziale Gesichtspunkte anderer Vorrang haben – etwa aufgrund schulpflichtiger Kinder. Hier liegt oft das Problem. Beschäftigte mit schulpflichtigen Kindern sind an die gesetzlichen Ferien gebunden, andere wollen gern im Sommer Urlaub machen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich im Betrieb gegenseitig vertreten, sollten sich absprechen. Denn die Erfahrung zeigt: Häufig wird schon bei der Planung gestritten – gerade wenn die Feiertage günstig liegen. Das Ergebnis: Der Fall wird zur Chefsache. Dabei spielt es in der Regel keine Rolle, wer im Team den Urlaub zuerst beantragt hat. Wichtig sind individuelle Gründe.
Bei Überschneidungen wird der Arbeitgeber zunächst prüfen, ob die gleichzeitige Urlaubsgewährung betrieblich möglich ist. Dabei hat er die sozialen Gesichtspunkte der Beschäftigten zu berücksichtigen – etwa wenn die Urlaubsanträge der Kolleginnen und Kollegen in die Schulferien fallen. Dann beißen in der Regel kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den sauren Apfel und müssen ihren Urlaub anders planen.
Lassen sich die Urlaubswünsche mehrerer Kolleginnen und Kollegen mit schulpflichtigen Kindern betrieblich nicht realisieren, können sonstige soziale Kriterien ausschlaggebend sein, etwa der Urlaub der Partnerin oder des Partners.
Listen und Anträge
In vielen Betrieben gibt es Listen oder Urlaubsanträge. Reichen die Beschäftigten einen abgestimmten Urlaubsplan beim Chef ein, wird er diesen in der Regel genehmigen. In einigen IG Metall-Tarifverträgen ist der Plan für Arbeitgeber sogar bindend.
Genehmigter Urlaub kann vom Chef nicht einfach widerrufen werden. Dafür müsste schon der Zusammenbruch des Betriebs drohen. Das gilt erst recht, wenn der Urlaub bereits angetreten ist. Abgemacht ist abgemacht. Deshalb haben auch Arbeitnehmer keinen Rechtsanspruch, beantragten Urlaub kurzfristig zu verschieben.
Eine nachträgliche Änderung ist nur nach Absprache mit dem Arbeitgeber möglich. Das gilt auch bei Erkrankung. Wer sich ohne Zustimmung selbst beurlaubt, muss mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Will ein Beschäftigter oder eine Beschäftigte trotz Ablehnung des Arbeitgebers in Urlaub gehen, muss er oder sie eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht erwirken.
Betriebsferien
Will der Arbeitgeber den Betrieb, Werkteile oder bestimmte Abteilungen schließen, geht das nur mit Betriebsrat. Stimmt er der Werkschließung zu, muss die ganze Belegschaft während der „Auszeit“ Urlaub nehmen. Betriebsferien können beliebig lang sein, dürfen aber nicht den gesamten Urlaubsanspruch umfassen.
Übrigens: Mit unserem Schichtkalender kannst Du Deine Brückentage geschickt planen und so das Maximum an Urlaub aus dem Jahr 2022 herausholen. Zum Schichtkalender
Und: Mit Tarif gibt es mehr Urlaubstage und ein Extra-Plus für die Reisekasse