Der gewerkschaftliche Rechtsschutz steht auch in Zeiten von Corona nicht still. Beschäftigte, die ihre Rechte gerichtlich durchsetzen wollen, müssen sich allerdings auf einige Besonderheiten einstellen: persönliche Kontakte sollen auf ein absolut notwendiges Maß beschränkt werden.
Dort wo es möglich ist, erfolgt die juristische Beratung durch unsere Geschäftsstellen per Telefon oder Mail. Sollte ein persönliches Gespräch unumgänglich sein, achten wir sehr genau auf die Einhaltung der empfohlenen Hygiene- und Gesundheitsstandards, wie etwa das Tragen eines Nasen-Mund-Schutzes und den erforderlichen Mindestabstand. Gleiches gilt für die Rechtsberatung und -vertretung durch den DGB Rechtsschutz.
Die Gerichte hatten zunächst sowohl ihren Sitzungsbetrieb als auch den Publikumsverkehr zur Verlangsamung der Ausbreitung des Corona-Virus eingeschränkt. Der Sitzungsbetrieb wird nun unter Beachtung der zum Infektionsschutz und zur Durchbrechung von Infektionsketten ergriffenen Maßnahmen wieder verstärkt aufgenommen. Beim Saalmanagement wird zur Wahrung der Gesundheitsanforderungen, insbesondere der Abstandswahrung, flexibel auf unterschiedliche Raumanforderungen und Angebote reagiert. Zielsetzung ist, mit einer abgestimmten Terminierung das Personenaufkommen in den Sitzungsräumen und Wartebereichen so weit wie möglich zu entzerren. Welche Sitzungen stattfinden, kann man unter www.gerichtstermine.nrw.de nachlesen. Zu dem neuen Konzept der Justiz gehört auch, dass die zeitlichen Abstände zwischen den Verhandlungen vergrößert werden. So ist es nicht mehr ungewöhnlich, auch noch um 17 Uhr einen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht zu haben. Weiterführende Informationen erhaltet ihr bei Eurer örtlichen GS und hier