Der Begriff Union Busting kommt aus dem englischen und bedeutet übersetzt Gewerkschaften bekämpfen, sprengen. Unternehmen versuchen Mithilfe einer systematischen Kombination von mitbestimmungsfeindlichen Praktiken zu regelrechten Kampagnen arbeitgeberunabhängige, kollektive Organisierung und betriebliche Interessenvertretung zu ver- oder behindern.  Dabei lassen sie sich häufig von externen Beratern und Anwälten unterstützen, die die planmäßige Gewerkschaftsbekämpfung als Dienstleistung anbieten.

In den USA ist das professionelle Vorgehen gegen Gewerkschaften ein lukratives Geschäftsfeld geworden. Dort existiert bereits seit Ende des 19. Jahrhunderts eine Branche rund um die Dienstleistung Union-Busting, die in den 1970er Jahren einen erheblichen Aufschwung erlebte und mittlerweile Umsätze in Milliardenhöhe[1] verzeichnet. Die auf Union Busting spezialisierten Agenturen und Kanzleien hatten einen entscheidenden Anteil am Niedergang der traditionellen US-amerikanischen Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung.[2]

Union Busting in Deutschland

Im Zuge der Globalisierung verbreiteten sich die Methoden der professionellen Union Buster aus den USA zunehmend auch in anderen Ländern. Trotz einer traditionell hohen gesellschaftlichen Anerkennung betrieblicher bzw. gewerkschaftlicher Interessensvertretungen häufen sich auch in Deutschland die bekanntgewordenen Fälle systematischer Bekämpfung von Betriebsräten und Gewerkschaften.

Aggressives Vorgehen deutscher Unternehmen  gegen Betriebsräte und Gewerkschaften ist kein neues Phänomen.[3]  Bereits 1991 hat Bodo Zeuner in einem Sammelband einschlägige Fälle in Standorten von BMW, VW, Siemens, Hoechst und Ford dokumentiert. Die neue Qualität gewerkschaftsfeindlichen Handelns in Deutschland besteht darin, dass auch hier  eine umsatzstarke Union Busting Dienstleistungsbranche entstanden ist. Um den besonderen Schutz, den das deutsche Arbeitsrecht für Betriebsräte und Gewerkschaften bietet, auszuhebeln, greifen Unternehmen immer öfter auf die Unterstützung dieser professionellen Dienstleister zurück.

Die deutschen Union Buster orientieren sich dabei an ihren Vorbildern aus dem US-amerikanischen Bereich. Marktführer und Konzepte stammen vielfach von dort.  Es waren große US-Großkanzleien, die nach der deutschen Vereinigung Niederlassungen in Deutschland gründeten [4] und in ihrem Portfolio die gezielte Bekämpfung von Gewerkschaften mitbrachten. Die Dienstleistung Union Busting wird von ihnen allerdings meist in relativ moderaten Tönen „zwischen den Zeilen“ beworben.

Daneben entstanden Anwaltskanzleien wie Rechtsanwalt Naujoks[5] und Schreiner+Partner, die sich auf Union Busting spezialisiert haben. Sie agieren offen betriebsrats- und gewerkschaftsfeindlich und bieten neben der juristischer Vertretung von Arbeitgebern auch Fortbildungen mit Titeln wie „Grenzen des Betriebsrats: So weisen Sie Ihren Betriebsrat in die Schranken“[6] an.

Mittlerweile gibt es in Deutschland ein ganzes Geflecht aus Dienstleistern, die sich neben den direkten Maßnahmen gegen Betriebsräte und Gewerkschaften auch die Beeinflussung von Medienberichten, die Einflussnahme auf Gesetzgebung, Rechtsprechung und Rechtslehre zum Ziel gesetzt hat.  Dazu gehören universitäre Institute, wie das durch Arbeitgeberverbände finanzierte Zentrum für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen (ZAAR)  an der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU) [7], Medienrechtskanzleien wie Schertz und Bergmann/Berlin und PR Agenturen wie der global agierende Great Place to Work Konzern.[8]

Die Entstehung eines deutschen Union Busting Dienstleistungssektors ist nur im Kontext der zunehmenden Erosion der Sozialpartnerschaft und der kooperativen Arbeitsbeziehungen zu verstehen. Ein gesellschaftspolitisches Klima, in dem Arbeitnehmerschutzrechte, Mitbestimmungsrechte  und das Tarifrecht immer mehr in Frage gestellt werden, bildet das ideale Umfeld für skrupellose Geschäftemacher, die die Bekämpfung kollektiver Mitbestimmung und Interessenvertretung als profitablen Markt erkannt haben. 

Union Busting in Betrieben der IG Metall 

Es gibt auch im Organisationsbereich der IG Metall eine Vielzahl dokumentierter Union Busting Fälle. Einige sorgten für bundesweites Aufsehen, wie z.B. bei Enercon, der Meyer Werft oder Hyndai. Obwohl klar ist, dass es sich dabei nicht nur um Einzelfälle handelt, sind gesicherte Aussagen über das wirkliche Ausmaß professioneller Gewerkschaftsbekämpfung in unseren Betrieben schwierig. Die Datenlage ist schlecht. Es gibt bisher keine zentrale Meldestelle oder Erfassung, belastbare statistische Daten liegen nur sehr spärlich vor. Viele Fälle werden nie bekannt und tauchen in keiner Statistik auf.

Dennoch deutet einiges darauf hin, dass die systematische Bekämpfung von Mitbestimmungsstrukturen in den letzten Jahren erheblich zugenommen hat. Das legt auch eine Befragung zur Behinderung von Betriebsratswahlen, die  das WSI unter Hauptamtlichen der IG Metall, IG BCE und NGG durchgeführt hat.[9] Das Fazit der Wissenschaftler: Jede 6 Betriebsratsgründung im Organisationsbereich der IG Metall und IG BCE wird durch Arbeitgeber behindert. An jeder zweiten Behinderung sind externe Berater beteiligt.

Nicht erfasst wurden die vielen Betriebsratsgründungen, die aufgrund eines mitbestimmungsfeindlichen Betriebsklimas und einer verängstigten Belegschaft gar nicht erst zustande kommen.

Die Behinderung von Betriebsratswahlen ist nicht das einzige Betätigungsfeld der Union Buster, aber für uns als Gewerkschaften ist die ungehinderte Neugründung von Betriebsratsgremien ein existenzielles Thema[10]. 

Die Praktiken der Union Buster

Union Busting unterscheidet sich von anderen betrieblichen Konflikt dadurch, dass aggressive Praktiken nicht nur partiell eingesetzt werden, sondern  zu planvollen und systematischen Kampagnen kombiniert werden. Dabei geraten häufig Einzelpersonen ins Fadenkreuz, insbesondere Mitglieder von Betriebsräten, Gewerkschaften oder Kolleginnen und Kollegen, die einen Betriebsrat gründen wollen.

Sie werden massiv unter Druck gesetzt, z.B.  mit haltlosen Abmahnungen und Kündigungen überhäuft, von Vorgesetzten gemobbt und in der Betriebsöffentlichkeit diffamiert. Sich einzelne Kolleginnen und Kollegen herausgreifen und diese dann psychisch massiv unter Druck zu setzen ist ein grundlegendes Prinzip der Union Buster. Die Betroffenen sollen isoliert und der Eindruck individueller Konflikte erzeugt werden.

Mit einer Mischung aus Fehlinformationen, Drohungen und Versprechungen versuchen die Union Buster gleichzeitig zumindest Teile der Belegschaft gegen die  missliebigen Rädelsführer oder Gremien zu mobilisieren. Es folgen Aktionen, die direkt aus der Belegschaft zu kommen scheinen, z.B. Störungen von Wahlversammlungen, Unterschriftenlisten gegen den Betriebsrat und offene Briefe an schwarzen Brettern. Diese gesteuerten „Belegschaftsinitiativen“ sind oft wirksamer als jede arbeitsrechtliche Maßnahme und Voraussetzung dafür, dass die Isolation der Opfer gelingt.

Stillbildend beim Vorgehen der Union Buster ist ein Rechtsnihilismus, der vor kriminellem Handeln und Rechtsbruch nicht zurück schreckt, diese vielmehr fest in sein Konzept einplant. Dazu gehören, neben der Behinderung der Betriebsratswahl[11], z.B. die Überwachung durch Detektive oder die Konstruktion von Straftaten. Der Verfolgungsdruck durch die Strafverfolgungsbehörden ist gering, das Risiko verurteilt zu werden tendiert statistisch gegen Null[12]. 

Union Busting erkennen 

In der Praxis ist die Beurteilung, ob ein Betrieb von Union Busting betroffen ist, schwierig. Die Grenzen zwischen „normalen“ betrieblichen Konflikten, die mitunter auch sehr hart und unfair geführt werden und dem planvoll Angriff auf die kollektiven Mitbestimmungsstrukturen durch Union Buster sind unscharf und fließend. Um im Konfliktfall rechtzeitig zu erkennen, dass mitbestimmungsfeindliche Arbeitgeberpraktiken systematisch eingesetzt werden, muss man die stufenweise Eskalationsstrategie kennen, das Drehbuch, dem die meisten Union Busting Kampagnen folgen.[13]


Ein klares Indiz für Union Busting sind der Einsatz einschlägiger Anwaltskanzleien und Beratungsfirmen, wie RA  Naujoks oder Dr. Schreiner und Partner. Diese halten sich allerdings oft im Hintergrund und versuchen „unsichtbar“ zu bleiben, z.B. in dem sie die „Hausanwälte“ eines Unternehmens im Vordergrund agieren lassen.

Jeder UB Fall ist speziell, abhängig von den jeweiligen ökonomischen und politischen Rahmenbedingen in denen er stattfindet, aber auch von den beteiligten Akteuren. Eine genaue Einzelfallanalyse ist unumgänglich, insbesondere auch um Union Busting schon frühzeitig erkennen und Gegenstrategien zu entwickeln zu können.

Risikosituationen für Union Busting 

In bestimmten Situationen werden Methoden des Union-Busting besonders häufig eingesetzt. Neben Betriebsratsneugründungen gehören dazu Unternehmensaufkäufe durch Private-Equity-Investoren. Diese setzen von vornherein auf einen Weiterverkauf oder einen Börsengang. Sie können den Kaufpreis nicht nur durch drastische Kostensenkungen, sondern auch durch ein betriebsratsfrei gemachtes Unternehmen wesentlich in die Höhe treiben.

Union Buster kommen  bei Restrukturierungen zum Einsatz,  wenn es darum geht eine Belegschaft nach Kosten- und Effizienzgesichtspunkten zu optimieren und solche Arbeitnehmer zu identifizieren und auszusondern, die im Raster der Verantwortlichen als zu teuer, zu langsam, unflexibel, oder unangepasst erscheinen. Betriebsräte und Gewerkschaften stehen diesem Prozess  im Weg und werden deshalb bekämpft.

Weitere Risikosituationen sind Insolvenzen oder Schließungen. Ohne Betriebsrat und Gewerkschaft können Kosten für Sozialpläne, Abfindungen, Transfergesellschaften  begrenzt oder sogar vermieden werden.

Die Ziele Union Buster

Union-Busting wird in Betrieben angewendet, um Organisierungsbemühungen von Beschäftigten im Keim zu ersticken oder einen erreichten Status quo an Kollektivität, Mitbestimmung und arbeitsrechtlichem Schutz anzugreifen. Meist richten sich die  Maßnahmen gegen diejenigen, die vom Unternehmen als „problematische“ Meinungsführer identifiziert werden .Das eigentliche Ziel ist aber die Verhinderung oder Bekämpfung kollektiver Mitbestimmung und der Erhalt der absoluten unternehmerischen Gestaltungsfreiheit und Macht.[14] Insofern ist der Angriff auf den einzelnen ein Angriff auf alle, auf die Demokratie und die Vereinigungsfreiheit in Betrieben und Gewerkschaften. Die Legitimität von Betriebsräten oder gewerkschaftlicher Organisierung soll grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Die Zukunft des Union Busting

Bei der Frage, wie sich das Union Busting zukünftig in Deutschland entwickeln wird, spielt die Transformation der Unternehmen im Rahmen der zunehmenden Digitalisierung (Industrie 4.0) und die damit verbundenen tiefgreifenden Veränderungen der Arbeitswelt eine wichtige Rolle. In einem tendenziell mitbestimmungsfeindlichen Gesellschaftsklima[15] könnten die anstehenden Restrukturierungs- und Rationalisierungsprozessen für viele Unternehmen der Anlass sein, sich der „störenden“ betrieblichen Interessenvertretungsstrukturen mit radikalen Mitteln zu entledigen bzw. sie gar nicht erst zuzulassen.

Union Buster greifen ist immer auch die gesamte Gewerkschaftsbewegung an. Sie bedrohen unsere Fähigkeit zum Aufbau und Erhalt der Mitgliederbasis und stellen die Funktionsfähigkeit der Tarifbeziehungen in Deutschland in Frage. Ein Blick in die USA zeigt, wie bedrohlich der zunehmende systematische Kampf der Union Buster gegen die kollektive Organisierung der arbeitenden Menschen auch in Deutschland werden könnte.

Weitere Infos zum Thema Union Busting findet ihr auf www.igmetall-mehr-werden.de  

Quellen

[1] Vgl. OBS Arbeitshefte 77, Union Busting in Deutschland, S.15

[2]  A.a.O., S.5

[3]  Bereits 1991 hat Bodo Zeuner in einem Sammelband einschlägige Fälle in Standorten von BMW , VW, Siemens, Hoechst und Ford dokumentiert ZEUNER, Bodo; Arbeits-Unrecht. Geschichten über Bürgerrechte im Betrieb, 1991

[4]  z.B. Freshfields, Hogan Lovells, Clifford Chance, Squire Sanders Dempsey, DLA Piper und die britische Kanzlei Allen & Overy

[5] Naujoks hat mit seinem Buch “Kündigung der Unkündbaren” bundesweit für aufsehen gesorgt und tingelt seitdem als “Betriebsrätefresser” durch die diveresen deutschen Talk Shows.

[6] https://www.schreiner-praxisseminare.de/ Stand 19.09.17

[7] Vgl. RÜGEMER, Werner; WIEGAND, Elmar, a.a.O. S.114

[8] Vgl. OBS-Arbeitshefte 77, a.a.O. S.66 ff

[9] Vgl. https://www.boeckler.de/cps/rde/xchg/hbs/hs.xsl/63056_68018.htm

[10] Vgl. LUZ, Rudolf; „Betriebsratsbehinderung – wie sieht die Praxis aus?“; Folienvortrag DGB-Tagung „Mitbestimmung stärken-Betriebsratsbehinderung stoppen!“ 20.06.2017,Folie 34

[11] Strafbar nach §119 BetrVG.

[12] Vgl. Mitbestimmung verteidigen- Betriebsräte schützen, Handlungshilfe bei Bossing und Union Busting, Fair im Betrieb, S.41

[13] Vgl. PAESCHKE, Susan „Bossing nach Drehbuch“ in AIB 10/2015, S.39

[14] Vgl. Mitbestimmung verteidigen- Betriebsräte schützen, a.a.O.,S.12

[15] Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) hat in ihrem Positionspapier «Chancen der Digitalisierung nutzen» (BDA 2015) mit ihren Wünschen an eine arbeitgeberorientierte Digitalisierung schon Szenarien für die Einschränkung und den Rückbau

von Arbeitnehmerrechten und Mitbestimmung artikuliert.