Mitgliedervorteil Leiharbeit Die Mitglieder-Extrazahlung zum Urlaubsgeld

Leihbeschäftigte, die mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall sind, erhalten eine Extrazahlung zum Urlaubs- und zum Weihnachtsgeld, wenn sie länger als sechs Monate in ihrer Leihfirma beschäftigt sind. Die Extrazahlung zum Urlaubsgeld kann zwischen 19. Mai und 30. Juni beantragt werden.

Anspruch auf die Extrazahlung zum Urlaubsgeld haben Leihbeschäftigte, die zum Stichtag 30. Juni 2024 mindestens sechs Monate Mitglied der IG Metall und seit über sechs Monaten bei ihrem Verleih-Arbeitgeber beschäftigt sind. Dies gilt für Beschäftigte von Leihfirmen, die an die Tarifverträge der DGB-Tarifgemeinschaft mit dem Leiharbeitgeberverband GVP (ehemals iGZ/BAP) gebunden sind (über 90 Prozent aller Leihbeschäftigten) – jedoch nicht für Verleihbetriebe, die keinen Tarif oder eigene Tarifverträge haben – etwa den Personaldienstleister Autovision, wo ein eigener Haustarif gilt.

So bekommst Du Deine Extrazahlungen

Du musst bei Deinem Verleihbetrieb einen persönlichen Antrag stellen. Beantrage die Mitglieder-Extrazahlung fristgerecht (Post-/E-Mail-Eingang):

  • Urlaubsgeld zwischen dem 19. Mai und dem 30. Juni

  • Weihnachtsgeld zwischen dem 19. Oktober und dem 30. November

Hier beantragen

Und danach?

Entgeltnachweis prüfen! Wurde Dein Mitgliedervorteil gezahlt? Bei Problemen und Fragen wende Dich bitte an Deine IG Metall vor Ort. Und: In einem halben Jahr wieder daran denken! Schreibe Dir am besten eine Erinnerung in den Kalender.

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Wer noch bis inklusive Mai 2024 Mitglied wird, hat bereits im November 2024 Anspruch auf die Extrazahlung zum Weihnachtsgeld.

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