Bis zu 24 Prozent mehr Geld für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 2b in drei Schritten. In Entgeltgrupe 1 etwa geht es im Oktober von 10,88 hoch auf 12,43 Euro, bis Januar 2024 auf 13,50 Euro. Zudem steigt der Vorteil für Gewerkschaftsmitglieder ab November 2023 auf bis zu 1000 Euro im Jahr.

Tarifabschluss in der Leiharbeit: Im Oktober steigen die Tarifentgelte für Leihbeschäftigte der Entgeltgruppen 1 bis 2b um bis zu 14 Prozent. Danach geht es in zwei Stufen bis Januar 2024 weiter hoch. Insgesamt steigen die Entgelte bis dahin um bis zu 24 Prozent.

Dieses Verhandlungsergebnis hat die IG Metall in Tarifgemeinschaft mit den anderen DGB-Gewerkschaften heute morgen mit den Arbeitgeberverbänden BAP und iGZ erzielt.

Anlass der Anhebung der unteren Entgeltgruppen war, dass ab Oktober der neue gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro gilt und die unteren beiden Entgeltgruppen derzeit darunter liegen. Ziel der IG Metall-Tarifkommission und der anderen Gewerkschaften war es dabei, deutlich über den gesetzlichen Mindestlohn zu kommen.

  aktuell ab 1.10.22 ab 1.4.23 ab 1.1.24
EG 1 10,88 € 12,43 € 13,00 € 13,50 €
EG 2a 11,60 € 12,63 € 13,20 € 13,80 €
EG 2b 12,20 € 12,93 € 13,50 € 14,15 €

Laufzeit: bis 31. März 2024

Der Tarifabschluss betrifft die Mehrheit der Leihbeschäftigten: Rund 70 Prozent arbeiten in Entgeltgruppe 1 bis 2b.

Zum Jahresende wird die DGB-Tarifgemeinschaft erneut mit den Arbeitgeberverbänden über Entgeltsteigerungen für die oberen Entgeltgruppen 3 bis 9 verhandeln.

Ab 2023 bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil

Außerdem hat die DGB-Tarifgemeinschaft auch deutliche Verbesserungen beim Mitgliedervorteil für Gewerkschaftsmitglieder erreicht: Ab November 2023 steigt die Extra-Zahlung zum Weihnachtsgeld um 150 Euro. Statt bisher 100 bis 350 Euro (je nach Betriebsangehörigkeit) gibt es dann 250 bis 500 Euro obendrauf.

Das macht zusammen mit der Extra-Zahlung zum Urlaubsgeld statt bisher bis zu 700 Euro dann bis zu 1000 Euro Mitgliedervorteil im Jahr.

Für den Mitgliedervorteil reichen ab November 2023 zudem 6 statt wie bisher 12 Monate Gewerkschaftsmitgliedschaft aus. Das heißt: Wer dann in die Gewerkschaft eintritt, muss nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, sondern kann schon nach einem halben Jahr die Extra-Zahlung für Gewerkschaftsmitglieder zum Urlaubs- oder Weihnachtsgeld beantragen.

 

* Titelbild: Thomas Range