Keine Gewalt gegen Frauen
Der 25. November ist der Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, auch als Orange Day bekannt. Nicht nur im privaten Umfeld gibt es Gewalt – sie findet auch am Arbeitsplatz statt. Die IG Metall steht an der Seite der Beschäftigten – für Solidarität, Kollegialität und gegen jede Form von Gewalt.
Obszönen Gesten, E-Mails mit sexuellem Bezug oder unangemessene Berührungen – jede dritte Frau hat es bereits an ihrem Arbeitsplatz erlebt. Oft wird das Problem kleingeredet, Betroffene schweigen aus Angst vor Konsequenzen. Dabei ist es wichtig, hinzuschauen, einzuschreiten und füreinander einzustehen.
Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz kein Einzelfall
Der Tag gegen Gewalt an Frauen wird jedes Jahr am 25. November begangen. Die IG Metall nimmt sich den Tag zum Anlass, um mit Aktionen auf Gewalt an Frauen aufmerksam zu machen. Denn Gewalt an Frauen findet nicht ausschließlich im Privaten statt. Ein Blick auf die aktuellen Zahlen zeigt deutlich: Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz ist kein Randphänomen. Jede dritte Frau wurde am Arbeitsplatz schon einmal sexuell belästigt. Unter den 18- bis 29-Jährigen hat sogar bereits jede zweite entsprechende Erfahrungen gemacht.
Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, die mit den Folgen der sexuellen Belästigung leben müssen. Betroffene berichten von schwerwiegenden Folgen wie Angst, Schlafstörungen und Depressionen.
Hinschauen, einschreiten: Belästigung ist strafbar
Um die Betroffenen nicht allein zu lassen, ist es wichtig aktiv zu werden. Wer sexuelle Belästigung erlebt oder beobachtet, sollte nicht schweigen, sondern den Vorfall ernst nehmen. Gespräche mit Kolleginnen und Kollegen, Vertrauensleuten oder dem Betriebsrat können helfen, erste Schritte zu unternehmen. Der Betriebsrat kann in solchen Fällen vermitteln und Maßnahmen einleiten.
Außerdem schützt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Beschäftigte vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Verstöße können arbeitsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Kündigung nach sich ziehen. Zusätzlich verpflichtet das AGG Arbeitgeber, geeignete Maßnahmen – vor allem auch zur Prävention – zu ergreifen. Dazu zählt die betriebliche Beschwerdestelle, bei der Beschäftigte vertraulich Meldung machen können. Nach Paragraf 13 AGG ist jeder Betrieb verpflichtet, eine solche Stelle einzurichten.
Beratung und Rechtschutz erhalten Mitglieder außerdem in ihrer jeweiligen IG Metall Geschäftsstelle. Aktive, Unterstützerinnen und Unterstützer werden hier ebenso beraten und vernetzt, um gemeinsam vor Ort Aktivitäten gegen Gewalt an Frauen erfolgreich zu organisieren.
Anlaufstellen für Betroffene oder Zeug*innen
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Frauen unter der Nummer 116 016 rund um die Uhr kostenlose und anonyme Beratung an. Weitere Informationen unter www.hilfetelefon.de.
Das Opfer-Telefon bietet ebenfalls eine kostenfreie und anonyme Anlaufstelle für Betroffene. Das Hilfsangebot des Weißen Rings ist sieben Tage die Woche von 7 bis 22 Uhr unter der Nummer 116 006 telefonisch zu erreichen. Mehr Infos zum Angebot des Weißen Rings hier.
Das Hilfetelefon Gewalt gegen Männer ist montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 15 Uhr erreichbar.
Eine Übersicht über regionale Beratungsangebote der Deutschen Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e.V. ist unter dgti.or auffindbar.
Eine bundesweite Frauenhaus-Suche stellt die zentrale Informationsstelle autonomer Frauenhäuser bereit.
