* Foto: Andreas Siemon
Besser mit Betriebsrat
Betriebsräte haben besondere Rechte, mit denen sie ihre Kolleginnen und Kollegen schützen. Sie machen Arbeitsplätze sicherer, besser und gesünder. Ohne Interessenvertretung enden Demokratie und Rechtsstaat oft am Werkstor. Die nächsten Betriebsratswahlen stehen bevor – stärke das „Team IG Metall“.
Von März bis Mai 2026 sind wieder Betriebsratswahlen – unsere Wahlen in den Betrieben. Auch du kannst kandidieren und so für gute, sichere Arbeit bei dir im Betrieb sorgen. Bei der Betriebsratswahl dürfen alle Beschäftigten im Betrieb wählen und – wenn sie dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehören – auch kandidieren, unabhängig von ihrer Nationalität.
Betriebsräte sind aktuell wichtiger denn je: Viele Betriebe sind in der Krise, bauen Arbeitsplätze ab, verlagern oder schließen. Mit Betriebsrat sind die Arbeitsplätze deutlich sicherer, es gibt weniger Kündigungen, fairere Regelungen zum Ausscheiden und höhere Abfindungen – und oft gelingt es Beschäftigten mit Betriebsrat und Gewerkschaft, sogar Schließungen zu verhindern.
Arbeitsplätze sicherer mit Betriebsrat
Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz umfassend über sogenannte „Betriebsänderungen“ informieren. Der Betriebsrat kann Gegenvorschläge machen, Experten etwa von der Gewerkschaft hinzuziehen und mit dem Arbeitgeber Vereinbarungen zur Sicherung von Arbeitsplätzen aushandeln, beispielsweise auf Basis der Tarifverträge der IG Metall zur Beschäftigungssicherung. Und der Betriebsrat kann den Arbeitgeber zum Abschluss eines Interessenausgleichs/Sozialplan zwingen, in dem Weiterbildungen, Transfergesellschaften und Abfindungen geregelt sind. Zusammen mit einer Gewerkschaft, die auch zu Streiks etwa für einen Sozialtarifvertrag aufrufen kann, können Beschäftigten eine Schließung sehr teuer machen.
Ohne Betriebsrat dagegen muss jeder sich allein kämpfen. Private Anwälte kommen nicht einmal an die Zahlen heran. Insgesamt zeigen Studien, dass Betriebe mit Betriebsrat langfristiger investieren und krisenfester sind. Sie bauen weniger Arbeitsplätze ab und können zugleich besser Fachkräfte binden. Sie sind oft produktiver und wirtschaftlich erfolgreicher, etwa weil motivierte Beschäftigte ihre Ideen einbringen. Sogar die Gewinnmargen mitbestimmter Betriebe sind laut einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung um 11 Prozentpunkte höher.
Bessere Arbeit und mehr Geld
Beschäftigte mit Betriebsrat haben mehr Geld, je nach Studie rund 10 Prozent. Besonders gilt das für Betriebe mit einem Tarifvertrag einer Gewerkschaft, wo der Betriebsrat dafür sorgt, dass die Tarifregelungen, etwa zur Eingruppierung, auch eingehalten werden. Dort gibt es 14,2 Prozent mehr Geld, sagt das Institut der deutschen Wirtschaft (iw). Mit Tarifvertrag und Betriebsrat ist die Bezahlung zudem gerechter – mit weniger Unterschieden etwa zwischen Männern und Frauen: Gleiches Geld für gleiche Arbeit. In Krisen handeln Betriebsräte intelligente, faire Regelungen aus, oft auf Basis von Tarifverträgen. Ohne Betriebsrat jedoch werden oft plump die Löhne gekürzt.
Neben mehr Geld haben Beschäftigte in Betrieben mit Betriebsrat 1,3 Tage mehr Urlaub. Betriebe mit Betriebsrat bieten zudem häufiger flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten an. Es gibt mehr Homeoffice – und mehr Weiterbildung.
Gesündere Arbeit mit Betriebsrat
Betriebsräte haben gesetzlich die Aufgabe, die Gesundheit der Beschäftigte zu schützen. Sie kontrollieren die Arbeitssicherheit und leiten Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ein. Mit Betriebsrat gibt es auch häufiger eine Gefährdungsbeurteilung, die eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist.
Ohne Betriebsrat ist jedoch niemand da, der den Gesundheitsschutz kontrolliert, trotz einer seit 2021 geltenden Mindestbesichtigungsquote. Die von den Arbeitgebern finanzierte Berufsgenossenschaften haben zu 17 Prozent der Betriebe im Jahr „Kontakt“. Die staatlichen Aufsichtsbehörden wie die Gewerbeaufsicht kontrollieren sogar nur 1,8 Prozent der Betriebe pro Jahr. Das bedeutet:
Die Gewerbeaufsicht kommt rechnerisch alle 55 Jahre.
Demokratie im Betrieb
Über ihre Betriebsräte können Beschäftigte in ihrem Betrieb und ihrem Unternehmen mitbestimmen. Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte etwa bei Gesundheit, Weiterbildung und Versetzungen, muss bei Kündigungen gehört werden und kann Vorschläge zur Beschäftigungssicherung machen.
In immer mehr Betrieben setzen Betriebsräte mit Hilfe der IG Metall durch, dass Beschäftigte als Experten ihrer Arbeit Prozesse mitgestalten und Ideen einbringen – und so selbst die Zukunft ihres Betriebs sichern können.
Alle Beschäftigtengruppen sollten vertreten sein
Die IG Metall unterstützt ihre Betriebsräte. Sie bietet ihnen Schulungen und Betreuung im Betrieb – und steht ihnen in allen fachlichen und rechtlichen Fragen zur Seite. Betriebsräte setzen sich für alle Beschäftigten ein, sie stehen für Vielfalt und Gleichberechtigung. Daher ist es wichtig, dass alle Beschäftigtengruppen im Betriebsrat vertreten sind: Menschen jeder Herkunft, Frauen und Männer, aus Produktion und Büro, Jung und Alt.
Betriebsratswahl – jetzt kandidieren
Die Aufstellung der Kandidaten für die Betriebsratswahl läuft. Kandidieren können alle Beschäftigten, die dem Betrieb mindestens sechs Monate angehören. Wenn du kandidieren willst, melde dich bei deinem Betriebsrat, bei den Vertrauensleuten der IG Metall im Betrieb oder beim Wahlvorstand. Das sind die Beschäftigten, die die Wahl organisieren.
In größeren Betrieben gibt es Vorwahlen, bei denen die Vertrauensleute die Kandidaten der IG Metall aufstellen. In einigen Betrieben treten mehrere Listen in einer sogenannten Listenwahl gegeneinander an. Nur die Liste der IG Metall garantiert dir, dass du kompetent beraten und geschult wirst. Besser ist eine gemeinsame Vorschlagsliste. Dann gibt es eine sogenannte Persönlichkeitswahl, bei der die Beschäftigten wirklich basisdemokratisch ihre persönlichen Kandidaten wählen können.
Mitglieder des Betriebsrats sind gesetzlich vor Kündigung geschützt. Das gilt auch für Mitglieder des Wahlvorstands, Kandidaten für die Betriebsratswahl, sowie für Beschäftigte, die die Betriebsratswahl einleiten. Der Kündigungsschutz gemäß Paragraf 15 Kündigungsschutzgesetz wurde mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz im Juni 2021 noch einmal verbessert und erweitert auf Beschäftigte, die die Betriebsratswahl vorbereiten.
Es gibt in deinem Betrieb noch keinen Betriebsrat und Du benötigst Unterstützung bei der Gründung? Wende Dich an Deine IG Metall vor Ort!
Lese-Tipps zum Thema:
- Betriebsrat gründen – so geht’s
- Erklärt: Das sind die Aufgaben eines Betriebsrats
- Digitale Wahlkampfzentrale für das „Team IG Metall“