Vom 1. März bis zum 31. Mai 2022 werden über 10.500 Betriebsratsgremien bundesweit neu gewählt. Hinzu kommen zahlreiche Initiativen zur erstmaligen Gründung eines Betriebsrates, vor allem in kleineren Unternehmen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die IG Metall Gelsenkirchen den Gesetzesvorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, die Behinderung der Gründung eines Betriebsrates als Straftat einzustufen und das Strafrecht zu erweitern.

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