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Am 4. November ist der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit. Dieser Tag steht dafür, dass Frauen bis zum Jahresende arbeiten müssen, um das Gleiche im Geldbeutel zu haben, was Männer bereits am 4. November verdient haben.
Sie machen den gleichen Job, haben die gleiche Qualifikation, bringen die gleiche Leistung – aber verdienen trotzdem weniger als ihre männlichen Kollegen. Das ist die Realität von Millionen Frauen in Deutschland. Zwar hat sich der Gender Pay Gap, die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen, im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozentpunkte verringert. Doch mit 16 Prozent verdienen Frauen im Schnitt weiterhin deutlich weniger als Männer.
Ein Tag im November soll die Ungleichheit verdeutlichen: Statistisch gesehen müssen Frauen bis zum Jahresende arbeiten, um dasselbe zu verdienen, was Männer schon am 4. November im Geldbeutel haben.
Gleicher Job. Gleiche Leistung. Weniger Geld.
Die Ursachen für die anhaltende Ungleichstellung sind vielfältig: Frauen arbeiten häufiger in Branchen und Tätigkeiten, die schlechter bezahlt werden, kommen seltener in Führungspositionen und reduzieren öfter ihre Arbeitszeit aufgrund von Sorgearbeit. Doch selbst bei vergleichbarer Tätigkeit, Qualifikation und Ausbildung bekommen Frauen im Schnitt sechs Prozent weniger als ihre männlichen Kollegen.
Gleichstellungsgarant Tarifvertrag
Die gute Nachricht: In tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie ist die Entgeltlücke deutlich kleiner als in Betrieben ohne Tarifbindung. Das ergab eine Sonderauswertung des Statistischen Bundesamts für die IG Metall. Frauen mit Tarifvertrag verdienen demnach pro Stunde 10,55 Euro mehr als ihre Kolleginnen ohne Tarifvertrag. Das zeigt: Tarifbindung wirkt – und zwar nachhaltig!
Denn für die Tarifverträge der IG Metall gilt grundsätzlich: Gleicher Lohn oder gleiches Gehalt für gleiche Tätigkeit. Damit ist eine Ungleichstellung aufgrund des Geschlechts erst einmal ausgeschlossen. Betriebsräte überwachen den Einstellungsprozess und die Eingruppierung. Sie helfen, wenn sich etwa Tätigkeiten verändert haben, die Eingruppierung aber nicht entsprechend angepasst wurde.
Weichen stellen im Betrieb
Neben Tarifverträgen gibt es auf betrieblicher Ebene auch einige weitere Stellschrauben, mit denen sich Veränderungen hin zu mehr Gerechtigkeit bewirken lassen. So zeigt sich, dass in Betrieben, die Gleichstellungsmaßnahmen einführen, die Entgeltlücke kleiner ausfällt. Diese Maßnahmen können ganz unterschiedlich aussehen: Bessere Kinderbetreuungsangebote zeigen hier ihre Wirkung genauso wie mehr gezielte Förderung von weiblichem Nachwuchs zum Beispiel durch Mentoring-Programme. Auch gute tarifliche Lösungen wie etwa die tariflichen Zusatztage (T-ZUG) helfen bei der Vereinbarkeit.
Entgeltlücke endlich schließen
Um in Sachen Entgeltgerechtigkeit Fortschritte zu erzielen, müssen allerdings auch an anderen Stellen Weichen gestellt werden. Neben der Erhöhung der Tarifbindung muss Deutschland die EU-Entgelttransparenzrichtlinie bis Juni 2026 in deutsches Recht überführen.
Sie sieht unter anderem vor, dass Unternehmen mit mehr als hundert Mitarbeitenden künftig regelmäßig Daten zum Gehaltsunterschied zwischen Männern und Frauen berichten und veröffentlichen müssen. Alle Arbeitnehmenden und ihre Vertretungen bekommen zudem das Recht, Informationen über das durchschnittliche Lohnniveau von Menschen, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten, nach Geschlecht aufgeschlüsselt zu erhalten. Und wenn Arbeitgebende ihre Verpflichtungen nicht beachten, haben die Betroffenen das Recht, Entschädigung zu verlangen.
Eine Kommission arbeitet bereits an konkreten Umsetzungsvorschlägen. Danach folgt das Gesetzgebungsverfahren.

Metallerinnen im Gespräch
Podcast zum Thema Entgeltgerechtigkeit Sechs Metallerinnen berichten von ihrem Kampf für Entgeltgerechtigkeit im Organisationsbereich der IG Metall und darüber hinaus. Moderiert wird die zweite Folge von „Die Metallerin“ von Linda Achtermann sowie Stefanie Geyer und Pia Bräuning vom IG Metall-Vorstand.
