Sonderzahlung aus Tarifergebnis 2021

Jetzt gibt es das T-Geld: Mit der Februar-Abrechnung erhalten Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie eine Sonderzahlung – 18,4 Prozent vom Monatsentgelt zusätzlich. Das Transformationsgeld – oder Transformationsbaustein – kann auch zur Beschäftigungssicherung genutzt werden.

In der Tarifbewegung 2021 haben wir es gemeinsam erkämpft. Mit Eurer Februar-Abrechnung wird es ausgezahlt: Die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie erhalten mit dem Transformationsgeld (Transformationsbaustein, T-Geld) Ende Februar zusätzlich 18,4 Prozent ihres individuellen Monatsentgelts. Das T-Geld gibt es dauerhaft jedes Jahr im Februar.

Ursprünglich sollte das T-Geld 2023 auf 27,6 Prozent steigen. Doch im Tarifabschluss 2022 vereinbarten die IG Metall Baden-Württemberg und der Arbeitgeberverband Südwestmetall, dass das T-Geld auf 18,4 Prozent vom individuellen Monatsentgelt bleibt – dafür aber der Zusatzbetrag (ZUB) des tariflichen Zusatzgelds (T-ZUG B) von 12,3 auf 18,5 Prozent vom Eckentgelt steigt (je nach Tarifgebiet von etwas unter 400 auf rund 600 Euro oder etwas mehr).

T-Geld bringt Geld und Sicherheit

Das Transformationsgeld (T-Geld) – in Baden-Württemberg Transformationsbaustein (Trafobaustein) – stabilisiert nicht nur die Einkommen der Beschäftigten. Viele Betriebe stehen vor der Transformation – der Umstellung auf CO2-neutrale Produkte und Produktion, auf E-Autos und Wasserstoff, auf digitale Produktion und Geschäftsprozesse. Das Transformationsgeld sorgt durch eine Wahloption auch für Beschäftigungssicherung. Denn das Transformationsgeld kann im Betrieb bei einer Arbeitszeitabsenkung zur Beschäftigungssicherung als Teilentgeltausgleich genutzt werden.

Dadurch können wir die Arbeitszeiten reduzieren und so Beschäftigung zu sichern, etwa in längeren Transformationsphasen – und gleichzeitig das Monatsentgelt stabilisieren. Bis zu drei Jahre Beschäftigungssicherung sind dadurch möglich – etwa in Form einer 4-Tage-Woche mit Teilentgeltausgleich.Die Wahloption wird auf betrieblicher Ebene geregelt und kann nur durch Zustimmung des Betriebsrats genutzt werden – mehr dazu in unserem FAQ zu Transformationsgeld und Trafobaustein.

Weitere Zahlungen in 2023

Übrigens: Nach der Inflationsausgleichsprämie und dem T-Geld im Februar geht es in diesem Jahr noch weiter mit Sonderzahlungen und Entgelterhöhungen: Danach erhalten Beschäftigte in tarifgebundenen Betrieben der Metall- und Elektroindustrie noch ihr Urlaubsgeld, eine tabellenwirksame Entgelterhöhung, das tarifliche Zusatzgeld (T-ZUG) sowie das Weihnachtsgeld.

*Titelbild: Thomas Range